Mietrecht



Artikel in Mietrecht

Schönheitsreparaturen
Der BGH bestätigt mit seinem Urteil, dass Mieter die Fenster und Türen in ihrer Wohnung nach den eigenen Wünschen farblich gestalten können.
Unwirksame Endrenovierungsklausel im Mietvertrag
Führt ein Mieter aufgrund einer unwirksamen Endrenovierungsklausel Schönheitsreparaturen durch, hat er gegen seinen Vermieter einen Kostenerstattungsanspruch.
Ärger mit der Nebenkostenabrechnung
Fast jede Nebenkostenabrechnung ist falsch. Kosten werden berechnet, die nicht berechnet werden dürfen und Vorauszahlungen werden nicht berücksichtigt.
Ist die Bürgschaft eine Alternative zur Kaution?
Eine Bürgschaft der Deutschen Kautionskasse stellt eine mögliche Alternative zur üblichen Kaution für Wohnungsmieten dar.
Modernisierung während des Mietverhältnisses
Der Vermieter darf Modernisierungsmaßnahmen in der Regel auch während des laufenden Mietverhältnisses durchführen. Hierbei ist aber einiges zu beachten.
Sommer-Urlaub auf Balkonien
Viele Menschen verbringen die Sommerzeit am liebsten auf ihrem Balkon. Doch was ist dort erlaubt und was sollte man lieber lassen?
Mieter darf Farben der Tapeten selbst bestimmen
Vermieter dürfen ihren Mietern die Farbe für das Streichen der Tapeten während der Mietzeit nicht vorschreiben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bekräftigt.
Mietrecht: Vorsicht mit dem Auszugsprotokoll
Vermieter versuchen, unzulässige Formularklauseln durch scheinbar freiwillige Vereinbarungen zu unterlaufen. Wer unterschrieben hat, haftet.
Heizkosten geben Anfang 2009 deutlich nach
Die Heizkosten gehen wieder zurück. Zum Ende der Heizperiode werden zahlreiche Gasversorger ihre Preise zum Teil zweistellig senken. Stromkosten steigen hingegen.
Heizkostenabrechnung ändert sich 2009
Neue Verordnung schafft Anreize für das Energiesparen. Der verbrauchsabhängige Teil der Heizkostenabrechnung beträgt ab 2009 in der Regel 70 Prozent.
Haus mit zwei Wohnungen: Kein Kündigungsschutz
Wenn ein Haus nur zwei Wohnungen aufweist, gelten die üblichen Kündigungsvorschriften nicht. Gilt das auch, wenn eine dritte Wohnung gewerblich genutzt wird?
Wer zahlt die Schönheitsreparaturen beim Auszug?
Beim Auszug des Mieters sind Schönheitsreparaturen Sache des Vermieters, sofern keine abweichenden Vereinbarungen im Mietvertrag getroffen worden sind.
Vermieter muss Weihnachtsdekoration dulden
Nicht jedem Vermieter gefällt die Weihnachtszier in den Wohnungen und am Hause. Von wenigen Ausnahmen abgesehen muss er sie aber dulden.
Der Hund im Gemeinschaftsgarten
Entscheidungen der Eigentümerversammlung über die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums können gerichtlich angefochten werden.
Mietrecht: Verjährung bei Schönheitsreparaturen
Beim Auszug eines Mieters muss der Eigentümer rasch die Wohnung auf Mängel und Veränderungen prüfen. Die Ansprüche unterliegen der kurzen Verjährungsfrist des BGB.

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